Hier versuchen wir nach und nach alle Fragen bezüglich der neuen Genossenschaft KulturQuartier Schauspielhaus eG zu beantworten.

Wenn Sie weitere Fragen zur Genossenschaft haben, schreiben Sie uns bitte.

 

Wie hoch ist ein Genossenschaftsanteil und wann muss dieser eingezahlt werden?

Ein Genossenschaftsanteil hat eine Höhe von 500 Euro.
Jedes Mitglied muss mindestens zwei Genossenschaftsanteile zeichnen. Es sind also mindestens 1000 Euro einzuzahlen.
Dieser Pflichtanteil ist nach der Unterzeichnung der Beitrittserklärung und der Zulassung durch den Vorstand der Genossenschaft zu entrichten.

 

Können auch mehrere Personen eine Mitgliedschaft erwerben?

Es können sich auch mehrere Personen zusammenschließen, um gemeinsam einen Pflichtanteil zu zeichnen. Gegenüber der Genossenschaft benennen sie einen Vertreter, welcher mit einer Stimme in der Generalversammlung die Interessen aller vertritt.

 

Was passiert mit den eingezahlten Anteilen?

Bis zur Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister werden die eingezahlten Genossenschaftsanteile auf einem Anderkonto treuhänderisch durch einen Rechtsanwalt verwaltet. Sollte die Genossenschaft nicht im Genossenschaftsregister eingetragen werden, werden die Anteile nach einem Beschluss der Generalversammlung wieder ausgezahlt.

 

Wie verteilen sich die Stimmrechte innerhalb der Genossenschaft?

Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Anzahl seiner Genossenschaftsanteile und somit unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung, grundsätzlich nur eine Stimme.

 

In welcher Höhe haften die Genossenschaftsmitglieder?

Die eingetragene Genossenschaft haftet nur mit ihrem Vermögen. Daher haftet jedes einzelne Mitglied auch nur maximal mit seinem eingezahlten Geschäftsguthaben.
In unserer Satzung wird die sogenannte „Nachschusspflicht“ für Mitglieder explizit ausgeschlossen, es wird also keine verpflichtende Erhöhung des Geschäftsguthabens geben.

 

Gibt es eine Dividende?

Nein.

 

Wann kann eine Mitgliedschaft gekündigt werden?

Eine Kündigung der Mitgliedschaft bzw. einzelner freiwillig gezeichneter Genossenschaftsanteile ist mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres (31.12.) möglich. Zur wirtschaftlichen Absicherung der Genossenschaft gibt es eine Sperrfrist von 5 Jahren nach der Genossenschaftsgründung. Das jeweilige Geschäftsguthaben wird nach Ablauf der Frist zurückgezahlt.

 

Welche Rechte habe ich als Mitglied der Genossenschaft?

Neben der ideellen Unterstützung der Idee eines Ortes für Kunst und Kultur im Schauspielhaus hat jedes Mitglied durch die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung die Möglichkeit, die inhaltliche Ausrichtung der Genossenschaft mitzubestimmen.

 

Wie wird eine Genossenschaft kontrolliert?

Innergenossenschaftliche Kontrollorgane sind die Generalversammlung der Mitglieder, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Zusätzlich ist jede Genossenschaft gesetzlich verpflichtet, einem Genossenschaftsverband anzugehören. Dieser Prüfungsverband nimmt in regelmäßigen Zeitabständen eine Jahresabschlussprüfung und die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Dadurch sollen Mitglieder und Geschäftspartner vor finanziellen Schäden geschützt werden.

 

Welche Aufgaben hat die Generalversammlung?

Die Generalversammlung als Versammlung aller Mitglieder der Genossenschaft entscheidet u.a. über die inhaltlichen Belange der Genossenschaft, die Satzung und über die Verwendung des Jahresergebnisses. Sie wählt aus ihrer Mitte den Aufsichtsrat.

 

Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat ist der Vertreter der Genossenschaftsmitglieder und überwacht, kontrolliert und berät die Leitung der Genossenschaft, also den Vorstand.

 

Welche Aufgaben hat der Vorstand der Genossenschaft?

Der Vorstand leitet die Genossenschaft und führt die inhaltlichen und wirtschaftlichen Tagesgeschäfte entsprechend der Genossenschaftssatzung.